Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) von Richard Lehmann
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Richard Lehmann (im folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Kunden (folgend Auftraggeber genannt). Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung. Sollten Leistungen Dritter herangezogen werden, gelten für den Auftragsbestandteil deren AGB. Bei Änderung der AGB werden die neuen AGB dem Auftraggeber beim nächsten Auftrag mitgeteilt.
§ 2 Leistungen, Gewährleistungen
Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfätig ausführen. Der Auftragnehmer kann den Auftrag auch – ganz oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Im Fall, dass der Fotograf aufgrund unvorhergesehener, schwerwiegender Gründe nicht in der Lage ist, den Auftrag ganz, oder in Teilen zu erfüllen, wird der Fotograf in Abstimmung mit dem Auftraggeber den Umfang der fotografischen Leistungen reduzieren, oder mit vertretbarem Aufwand versuchen für adäquaten Ersatz zu sorgen. Die geleistete Anzahlung wird situationsbezogen ganz oder in Teilen erstattet. Der Kunde verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
§ 3 Fotorechte
Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Der Fotograf räumt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht (non-exklusiv) für den privaten Bereich ein. Alle vorgenannten Nutzungsrechte werden dem Kunden erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars non-exklusiv auf unbestimmte Zeit übertragen. Eine kommerzielle Verwertung der Vertragsaufnahmen ist hiervon nicht erfasst.
§ 4 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Auftragnehmer ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.
Die Begleichung der im Vertrag vereinabarten Leistungen ist innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, wenn der fällige Rechnungsbetrag nicht ganz oder teilweise beglichen wurde. Der Auftragnehmer behält sich vor, rechtlich notwändige Maßnahmen zur Einforderung des fälligen Betrages durchzuführen. Alle erstattungsfähigen Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, Terminabsprachen etc.). Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Bei Veranstaltungen, die 4 Stunden oder länger dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen. Bei nicht eingehaltenen Terminabsprachen seitens der Kunden, welche nicht durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) begründbar sind, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung der fälligen Vergütung oder auf einen Ersatztermin. Dies schließt auch Probe- und Engagementshootings mit ein.
§ 6 Angebote
Das Angebot des Auftragnehmers in Flyern, Prospekten und Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag, das erstellte Angebot bzw. die Preise auf der betriebseigenen Website zum Zeitpunkt des Vertragabschluss. Der Vertrag kommt schriftlich zu Stande und ist erst nach der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig. Durch den Auftragnehmer erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 10 Tage ihre Gültigkeit. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
§ 7 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Der Kunde erkennt an, dass Disposition und Regie der fotografischen Leistungen insbesondere dem Fotografen obliegen. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
§ 8 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallhonorar zzgl. tatsächlich entstandener Kosten an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 9 Haftung des Fotografen
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.
§ 10 Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen / angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern Sie nur im Sinne der Geschätsabwicklung benutzt werden. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und hierbei selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausnahmen sind die Weitergabe von Daten an Dritte, sofern es für den Auftrag notwendig ist.
§ 11 Verschiedenes
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Sofern zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Zwickau.